Unsere Mietbedingungen

 

 

A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

  1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder verbindliche Onlinebuchung zustande, die der Vermieter per E-Mail bestätigen muss.
  2. Es besteht kein Widerrufsrecht für Mietverträge.
  3. Der Mieter kann das Fahrzeug an berechtigte Fahrer überlassen, die namentlich im Mietvertrag aufgeführt sind. Der Mieter muss sicherstellen, dass diese Personen eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten. Eine Überlassung an nicht berechtigte Personen, insbesondere entgeltlich oder leihweise, ist nicht gestattet und führt zum Wegfall des Versicherungsschutzes.

 

B: Allgemeines

 

Mindestanforderungen


Der Mieter muss bei Fahrzeugübergabe folgende Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen Führerschein, der seit mindestens 4 Jahren im Besitz des Mieters ist.
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis.
  • Ein vom Vermieter akzeptiertes Zahlungsmittel.
    Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Kosten, die durch den Rücktritt entstehen, trägt der Mieter.

Fahrzeugzustand und Rückgabe


Das Fahrzeug wird vollgetankt und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt und in gleichem Zustand zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben werden, berechnet der Vermieter 4 EUR pro fehlendem Liter Kraftstoff.

 

Zahlungsfähigkeit des Mieters


Der Mieter erklärt, dass er zur Zahlung des Mietpreises in der Lage ist.

 

Alkohol und Drogen


Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu führen.

 

Nutzungsbeschränkungen


Die Nutzung des Fahrzeugs für sportliche Zwecke, Rennen oder Wettkämpfe ist strikt untersagt.

 

GPS-Ortungssystem


Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.

 

Parkbedingungen


Das Fahrzeug darf nur in absperrbaren Garagen abgestellt werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für Vandalismusschäden.

 

Sorgfaltspflicht


Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen und regelmäßig zu überprüfen (Reifendruck, Ölstand, Verkehrssicherheit etc.).

 

Launch Control und Traktionskontrolle


Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie sogenannte Race- oder Launchcontrol-Starts sind untersagt und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € erhoben.

 

 

C: Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung ist rechtzeitig zu melden und bedarf der Genehmigung des Vermieters.
  2. Reinigung und Gerüche
    Bei übermäßiger Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigungen kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr erheben.
  3. Zahlungsbedingungen
    Der Mietpreis inkl. Kaution ist im Voraus zu zahlen. Bei Verlängerung der Mietdauer muss die Zahlung ebenfalls vorab erfolgen.
  4. Ungenehmigte Nutzung
    Bei einer Verlängerung ohne Genehmigung oder Überschreitung der Mietzeit kann der Versicherungsschutz entfallen, und der Mieter muss den Mietpreis nach Preisliste zahlen.

 

D: Schäden am Mietwagen

 

Technische Schäden


Bei Betriebsstörungen muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, es sei denn, die Kosten betragen maximal 80 €.

 

Unfallschäden


Bei einem Unfall ist sofort die Polizei zu verständigen. Der Mieter muss die relevanten Daten aller Beteiligten und Zeugen aufnehmen und dem Vermieter einen detaillierten Unfallbericht vorlegen.

 

 

E: Haftung des Mieters

 

Unbeschränkte Haftung


Der Mieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch nicht berechtigte Fahrer oder vorsätzliche Verstöße gegen die Vertragsbedingungen verursacht werden.

 

Haftungsreduzierung


Bei Abschluss einer Haftungsreduzierung haftet der Mieter nur bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

Verkehrsverstöße


Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße und entbindet den Vermieter von allen damit verbundenen Kosten.

 

Bedienungsfehler


Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Mieters.

 

 

F: Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

G: Außerordentliche Kündigung

 

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter das Fahrzeug unsachgemäß verwendet, vorsätzlich beschädigt oder für illegale Zwecke nutzt.

 

 

H: Stornobedingungen

  1. Stornogebühren
    • Bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
    • 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
    • 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 60 %
    • Unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85 %
    • Weniger als 72 Stunden: 95 % des Mietpreises.
  2. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt.

I: Datenschutz

 

Der Mieter stimmt der Einholung von Auskünften bei Auskunfteien wie der SCHUFA zu, wenn nötig.

 

J: Gerichtsstand

 

Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Schleswig-Holstein. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.

Logo

Ihr Sportwagenvermieter in Schleswig-Holstein!

Alle Preise in Euro inkl. 19% MwSt.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.