A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
B: Allgemeines
Mindestanforderungen
Der Mieter muss bei Fahrzeugübergabe folgende Dokumente vorlegen:
Fahrzeugzustand und Rückgabe
Das Fahrzeug wird vollgetankt und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt und in gleichem Zustand zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben werden, berechnet der Vermieter 4 EUR pro fehlendem Liter Kraftstoff.
Zahlungsfähigkeit des Mieters
Der Mieter erklärt, dass er zur Zahlung des Mietpreises in der Lage ist.
Alkohol und Drogen
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu führen.
Nutzungsbeschränkungen
Die Nutzung des Fahrzeugs für sportliche Zwecke, Rennen oder Wettkämpfe ist strikt untersagt.
GPS-Ortungssystem
Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
Parkbedingungen
Das Fahrzeug darf nur in absperrbaren Garagen abgestellt werden. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für Vandalismusschäden.
Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen und regelmäßig zu überprüfen (Reifendruck, Ölstand, Verkehrssicherheit etc.).
Launch Control und Traktionskontrolle
Das Ausschalten der Traktionskontrolle sowie sogenannte Race- oder Launchcontrol-Starts sind untersagt und führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 2.000,00 € erhoben.
C: Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen
D: Schäden am Mietwagen
Technische Schäden
Bei Betriebsstörungen muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden, es sei denn, die Kosten betragen maximal 80 €.
Unfallschäden
Bei einem Unfall ist sofort die Polizei zu verständigen. Der Mieter muss die relevanten Daten aller Beteiligten und Zeugen aufnehmen und dem Vermieter einen detaillierten Unfallbericht vorlegen.
E: Haftung des Mieters
Unbeschränkte Haftung
Der Mieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch nicht berechtigte Fahrer oder vorsätzliche Verstöße gegen die Vertragsbedingungen verursacht werden.
Haftungsreduzierung
Bei Abschluss einer Haftungsreduzierung haftet der Mieter nur bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Verkehrsverstöße
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße und entbindet den Vermieter von allen damit verbundenen Kosten.
Bedienungsfehler
Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs gehen zu Lasten des Mieters.
F: Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
G: Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter das Fahrzeug unsachgemäß verwendet, vorsätzlich beschädigt oder für illegale Zwecke nutzt.
H: Stornobedingungen
I: Datenschutz
Der Mieter stimmt der Einholung von Auskünften bei Auskunfteien wie der SCHUFA zu, wenn nötig.
J: Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Schleswig-Holstein. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt.
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